Informationen zur Testpflicht

Ab 19.04.2021 besteht für alle Personen eine Testpflicht. Ohne zwei Schnelltests pro Woche besteht ein Zutritts- und Teilnahmeverbot am Unterricht.

Schülerinnen und Schüler werden die Tests in der Schule durchführen.

Nähere Information dazu finden Sie im offiziellen Schreiben des Ministeriums weiter unten