Informationen zur Testpflicht
Ab 19.04.2021 besteht für alle Personen eine Testpflicht. Ohne zwei Schnelltests pro Woche besteht ein Zutritts- und Teilnahmeverbot am Unterricht.
Schülerinnen und Schüler werden die Tests in der Schule durchführen.
Nähere Information dazu finden Sie im offiziellen Schreiben des Ministeriums weiter unten
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